Reinraumplanung mit dem BAFA –Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Das Förderprogramm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA ist ein Baustein für die nationale Klimaschutzinitiative mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Da im Bereich der Reinraumplanung der Einsatz von Kälteanlagen beispielsweise für die Entfeuchtung der Reinraumzuluft, der Bereitstellung von Prozesskälte oder zur Klimatisierung der geforderten Raumtemperaturen üblich ist, lohnt es sich bei der Auslegung von Kälte- und Klimaanlagen auf die geforderten Kriterien des Förderprogramms vom BAFA zu überprüfen.

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?

Prinzipiell kann die Aussage getroffen werden, dass alle Kälte- und Klimaanlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 300 kW gefördert werden. Zusätzlich sind Bonusförderungen unter Berücksichtigung einer oder mehreren der folgenden technischen Zusatzinstallationen und nur in Kombination mit der Basisförderung möglich:

  • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher)
  • Kältespeicher mit Wärmeübertrager
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, MSR-Technik und gegebenenfalls zusätzlichem Wärmeübertrager

In welcher Höhe bewegen sich die Förderungen?

Die Förderung ist auf 150.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt. Die Höhe der Förderung lässt sich über eine Formel unter Berücksichtigung der Kälteleistung (kW) bzw. Speicherkapazität (kWh) und verschiedenen Koeffizienten, welche durch die Art der Baumaßnahme (Neuerrichtung, Vollsanierung oder Teilsanierung) bestimmt werden, berechnen. Die Formel sowie die einzuhaltenden Kriterien zur Art der Baumaßnahme können auf der Internetseite vom BAFA (Reiter: Energie/Energieeffizienz/Kälte- und Klimaanlagen) nachgelesen werden. Zudem stellt das BAFA einen Online Förderrechner zur Verfügung, mithilfe dessen die Höhe der Förderung in wenigen Schritten berechnet werden kann.

Link BAFA Förderrechner:  https://www.klimaschutz.de/f%c3%b6rderrechner

Wie, Wo und Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann nur über das elektronisch vom BAFA bereitgestellte Formular gestellt werden. Der Antrag ist auf der Internetseite (siehe oben) unter dem Punkt Antragsverfahren zu finden.

Wichtig: Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Mit dem Bauvorhaben darf allerdings erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Fazit:

In Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Gegenstand des Förderprogramms soll darauf Aufmerksam gemacht werden, dass im Bereich der Neuerrichtung, Vollsanierung sowie Teilsanierung von Kälte- und Klimaanlagen staatliche Zuschüsse möglich sind. Gerade im Bereich der Reinraumplanung, bei der hohe Kälteleistungen bei maximalen Betriebsstunden nicht unüblich sind, kann durch dieses Förderprogramm nicht nur die Ökologie sondern auch die Ökonomie einer Firma bei reduzierten Investitionen positiv beeinflusst werden.

Ihr Maximilian Prestele