Die Ökodesign-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf reinraumtechnische Anlagen
Diese Richtlinie gilt für Lüftungsanlagen, die in der EU in Verkehr gebracht oder betrieben werden. Es sei denn (unvollständige Aufzählung):
- Die el. Leistungsaufnahme ist < 0,03 kW
- Es handelt sich um Ventilatoren mit Gehäuse (EU-Verordnung 327/2011)
- Es handelt sich um explosionsgefährdete Bereiche
- Die Betriebstemperaturen der bewegten Luft sind > 100°C oder < -40°C
- Die Anlage hat eine integrierte Wärmepumpe (dazu soll eine eigene EU-Verordnung kommen)
Wer stellt die Konformitätsbescheinigung für die Lüftungsanlage aus? Diese Aufgabe liegt beim Hersteller. In manchen Fällen sind andere, wie z. B. der Anlagenbauer dafür verantwortlich. Ein solcher Fall tritt in Kraft, wenn ein Gerät auf der Baustelle mit Komponenten, die für die Einhaltung der Richtlinie relevant sind, vervollständigt wird.
In der Ökodesign-Richtlinie werden Lüftungsgeräte in Wohnraumlüftungsanlagen (WLA) und Nichtwohnraumlüftungsanlagen (NWLA z. B. Reinraumlüftung) unterteilt.
- ≤ 250 m³/h: Wohnraumlüftungsanlagen (WLA)
- ≥ 1000 m³/h: Nichtwohnraumlüftungsanlagen
- 250 m³/h – 1000 m³/h: Der Hersteller kann eine der beiden Bezeichnungen wählen
Mit dem Jahr 2018 kommt es zu Verschärfungen und neuen Grenzwerten, die in Kraft treten. So steigen z. B. die Temperaturübertragungsgrade von Wärmetauschern je nach System um + 5 % – Punkte (Kreislaufverbundsystem; 63 % > 68 %) bis + 6 % – Punkte (Rotations- und Plattenwärmetauscher; 67 % > 73 %) an.
Die Parameter der Formel zur Berechnung des SFP (Specific Fan Power) – Wertes ändern sich!
Diese Verschärfungen haben Auswirkungen auf die Lüftungsanlagen:
- Die Durchtrittsgeschwindigkeit durch das Lüftungsgerät wird geringer (Querschnitt wird vergrößert; höhere Investitionskosten)
- Druckverluste im Gerät müssen gesenkt werden (Druckverlust-Maximum Warnvorrichtung optisch oder akustisch ist Pflicht)
- Effizienz der Ventilatoren steigt
- Es werden größere Ventilatoren verbaut (Manchmal auch zwei kleine; Balance zwischen Druckverlust und Wirkungsgrad ist entscheidend). Dadurch steigen die Investitionskosten, der Energieverbrauch wird jedoch gesenkt.
Mit der Ökodesign-Richtlinie kommt eine Neuerung bei der Bewertung der Kältemittel. Diese werden künftig nach dem Global Warming Potential (GWP) – Wert bewertet. Sie werden in kg CO² – Äquivalenz angegeben. In Zukunft geht der Trend vielleicht eher in Richtung natürliche Kältemittel, da diese zwar unangenehme Nebeneffekte (brennbar, toxisch, …) mit sich führen, aber einen erheblich geringeren GWP-Wert besitzen.
Folgerung: Mit der ErP-Richtlinie steigen die Investitionskosten bei sinkenden Betriebskosten.
Ihr Andreas Rabl